Gartensparte Eigener Aufbau e.V.rte 
.Ihr Ort für Erholung in der Natur 
 

Zur Kostenfrage


Ein Kleingarten bringt nicht nur Erholung und Platz in der Natur, sondern auch Kosten mit sich. Hierzu müssen Sie wissen, dass der Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Antrag und dem Eintritt in den Kleingartenverein Eigener Aufbau verbunden ist. Der Verein arbeitet ehrenamtlich und ist für die Gestaltung des Vereinslebens verantwortlich. Er kümmert sich darum, dass Sie in Ihrem Garten Strom und Wasser haben und überprüft die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung. Alle Gartenpächter sind Mitglieder und somit für das Gelingen der Vereinsarbeit, die Pflege der Vereinsflächen (z.B. öffentliche Wege, Hecken, Vereinsheim, ungenutzte Gärten) verantwortlich. Für die hierfür notwendige Vorstandsarbeit, Gebühren, Versicherungen und Pachten für Gemeinschaftsflächen, erhebt der Verein eine Mitgliedsgebühr von derzeit 100 € pro Jahr. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Gartenmitglied 6 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein (Rasen mähen, Hecke schneiden oder Arbeitseinsätze) ableistet. In den ersten zwei Jahren müssen zusätzlich 10 Stunden erbracht werden (ggf. werden 5 Stunden bei Vertragsabschluss als Kaution in Rechnung gestellt), um die Vereinsmitgliedschaft zu begründen. Erbringt ein Mitglied diese Stunden nicht, ist es zur Ausgleichszahlung von 12,50 € / Stunde verpflichtet. Die Kosten für das genutzte Wasser und den verbrauchten Strom, werden dem Verein vom Versorger in Rechnung gestellt. Hierfür leistet der Verein - wie jeder private Haushalt - monatliche Abschlagzahlungen. Am Jahresende, wird der verbrauchsmäßige Anteil dieser Kosten, von  von den Mitgliedern zurückgefordert. Die Kosten für die Bereitstellung des Wasser- und Stromanschlusses durch den Anbieter, werden ebenfalls auf die Mitglieder umgelegt. Und natürlich muss auch noch Pacht für die Gartenfläche an sich gezahlt werden. Diese beträgt derzeit 0,072 €/m². Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Laube, kann die Stadt Spremberg hierfür von Ihnen noch Grundsteuer einfordern.

In Zahlen bedeutet das für 1 Jahr:

Mitgliedsbeitrag:                                                                        100 € 

Pacht:                                                                               max.   30 €                 (je nach Gartengröße)

Strom:                                                                                          80 €                 (nach Verbrauch: 0,38 ct/kwH)                Wasser ca.                                                                                   80 €                 (nach Verbrauch: 1,76 € / kwH)

nicht erbrachte Arbeitsstunden:                                                12,50 € / Std. 

Bis Ende März ist jeder Pächter verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 150 € zu zahlen, der dann mit der Endrechnung verrechnet wird.  Diese erfolgt nach Ablesung der Zählerstände Ende Oktober. Gem. BGB sind auch dann noch Nachberechnungen für das Vorjahr möglich (analog zur Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung).

Bei Neuverträgen werden Mitgliedsbeitrag, Abschlag und Pacht sofort fällig. Der Pachtvertrag wird erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Gartenvereins, zur Bestätigung an den Bezirksverband als Vertragspartner weitergeleitet.

Im November wird auf Grundlage des Verbrauches eine Jahresrechnung erstellt, bei der geleistete Zahlungen verrechnet werden. Erfolgt die Begleichung der Jahresrechnung nicht bis 31. Dezember des Kalenderjahres, wird  kein Strom und Wasser mehr bereitgestellt. Der Verein erwartet dann neben der Begleichung der fälligen Rechnung und einer Gebühr für die Abstellung der Medien, die Genehmigung zum Lastschriftverfahren für den monatlichen Einzug einer Vorauszahlung auf Grundlage des jährlichen Verbrauchs. 


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.