Auf der Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass alle Pächter verpflichtet werden, am 25.06. des Jahres einen Zwischenzählerstand von Wasser und Stromzähler per Whatsapp oder schriftlich einzureichen.
Darüber hinaus wurde eine Strafzahlung für Nichtabmeldung bei Pflichtveranstaltungen (ist im Kalender gekennzeichnet - Anwesenheit!!!- Wasser an- und abstellen, Übermitteln von Zählerständen, Gartenbegehungen) in Höhe von 25€ pro versäumten Termin beschlossen.
Position Vereinsvorsitzende
Beschreibung vertritt den Verein nach Außen und steht für die Anliegen der Gartenfreunde zur Verfügung
Position stellvertretende Vorsitzende
Beschreibung vertritt die Vorsitzende bei Abwesenheit und unterstützt sie in ihrer Arbeit
Position Schatzmeister
Beschreibung Ansprechpartner in allen Fragen der Finanzen / Rechnungen
Position Kassenprüferin
Beschreibung überprüft die ordnungsgemäße Buchführung
Position Fachberater Anlage 1
Beschreibung Berät in allen Fragen der Gartenbewirtschaftung, ist zuständig für die Vergabe von Arbeitsstunden in der Anlage 1
Was ist kleingärtnerische Nutzung? Wann darf ich den Pachtvertrag kündigen? Welche Gesetze gelten für den Kleingärtner?
Antworten gibt es im
Was darf ich anpflanzen, welche Höhen und Abstände sind einzuhalten?
Aktualisiert: 05/23
Post / Anträge erreichen uns über die Postanschrift oder per Einwurf in den Briefkasten am Tor (Anlage 1) und bei den Fachberatern. Darüber hinaus steht Ihnen die Möglichkeit offen, uns per email zu schreiben.
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